Söruper Tennis-Club e.V.
Tennis im Herzen von Angeln

Unsere Tennishalle in Sörup

Seit dem Jahr 1990 besitzt der Söruper Tennisclub eine eigene Tennishalle mit zwei Tennisplätzen, so dass der Tennissport in unserem Verein ganzjährig betrieben werden kann. Der Spielbelag in der Halle besteht aus einem die Gelenke und den Rücken schonenden Velour-Teppich. Um den Spielern während der Ballwechsel optisch einen möglichst guten Kontrast zu bieten, sind die Flächen der Tennisfelder in rot-orange und die Spielfeldränder in grün verlegt.

Aufenthaltsraum mit Platz für Zuschauer

Neben den obligatorischen Umkleideräumen und sanitären Anlagen bietet die Halle einen geräumigen Aufenthaltsraum, von dem durch eine große Fensterfläche der Spielbetrieb in der Halle verfolgt werden kann. Hier treffen sich Spieler vor und nach dem Tennisspiel sowie Zuschauer und Tennisinteressierte. Für die Bewirtung im Rahmen von Punktspielen steht eine voll ausgestattete Küche zur Verfügung.

  • Der Aufenthaltsraum mit Blick in die Halle
  • Küchenzeile im Aufenthaltsraum


Ganzjährige Nutzung der Halle möglich

Die Tennis-Hallensaison beginnt in jedem Jahr jeweils in der zweiten Hälfte des Septembers und endet Ende April des folgenden Jahres. Spieler, die von dem im Vergleich zum Rotsand etwas schnelleren Teppichbelag gar nicht genug bekommen können, haben natürlich die Möglichkeit, unsere Tennishalle auch während der Sommermonate für das Tennisspiel nutzen.

Wir vermieten auch an Gäste

Sehr gern begrüßen wir Mitglieder anderer Tennisvereine und auch Gäste in unserer Tennishalle. Dieses Angebot nutzen schon jetzt viele Tennisspieler aus der Region, die auch im Winter Tennis spielen möchten. Wenn auch Du Lust hast, in unserer Halle zu spielen, dann benutze doch bitte unsere Onlinebuchung.

In der Tennishalle nur mit Hallenschuhen spielen

Ein wichtiger Hinweis zum Abschluss: Für das Spielen in der Halle sind besondere Tennis-Hallenschuhe mit einer hellen, glatten Sohlen ohne jegliches Profil vorgeschrieben. Wir bitten um Verständnis, dass bei Nichtbeachtung Strafgelder durch den Vorstand verhängt werden müssen. Die unerlaubte Nutzung universeller Hallenturnschuhe oder gar der im Sommer genutzten Rotsand-Tennisschuhe beschädigt den Hallenteppichboden nachhaltig.